Der IPZV-Trainer C ist der Ausbilder für die Grundausbildung, insbesondere auch für Anfänger, Wiedereinsteiger und Freizeitreiter, und die Grundlagen des Wettkampfreitens.
Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- IPZV-Reitabzeichen Silber oder Freizeitreitabzeichen Gold
- IPZV-Longierabzeichen II.
- Prüfung nach IPZV-Einführungslehrgang „Islandpferde halten und reiten“ mit
Sachkundenachweis Pferdehaltung
- Nachweis eines absolvierten Erste Hilfe-Kurses (9 UE/max. zwei Jahre alt)
- Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG
(nicht älter als 3 Monate)
- Vorlage eines Lebenslaufes unter besonderer Berücksichtigung des reiterli-
chen Werdegangs
- Schriftliche Selbstverpflichtung auf den Ehrenkodex des IPZV und des DOSB
- Teilnahme am IPZV-Trainer C Lehrgang
Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder.
Lehrgangsdauer
16 Tage mit 120 UE plus zwei Prüfungstage.
Lehrgangsinhalte
Theorie:
a) Allgemeine Theorie
b) Reitlehre
c) Klausur Sportlehre
Praxis:
d) Gangreiten
e) Dressurreiten
f) Signalreiten
g) Trailreiten
h) Bodenarbeit
i) Handpferdereiten
Unterrichtserteilung:
j) Planung und Durchführung einer Theorieeinheit
k) Praxisunterweisung
l) Praktische Unterrichtserteilung
Prüfung
Theorie:
Je eine mündliche Prüfung zu den Fächern a) und b).
c) Klausur Sportlehre: Die Klausur wird im Rahmen des Lehrgangs geschrieben. Die Note für c) vergibt der Ausbilder während des Lehrgangs.
Die Endnote Theorie errechnet sich als Durchschnitt der Einzelnoten. Praxis:
Je eine praktische Prüfung zu den Fächern d) bis i).
Die Endnote Praxis errechnet sich als Durchschnitt der Einzelnoten. Unterrichtserteilung:
j) findet im Rahmen des Lehrgangs statt.
Die Note für j) vergibt der Ausbilder im Rahmen des Lehrgangs.
Je eine praktische Prüfung zu den Fächern k) und l).
Die Endnote Unterrichtserteilung errechnet sich als Durchschnitt der Einzelnoten.
Gesamtnote:
Die Gesamtnote der Prüfung zum IPZV-Trainer C errechnet sich als Durchschnittsnote der Einzelnoten aller Prüfungsfächer.
Prüfungskommission
Mindestens drei IPZV-Ausbilder.
Fortbildung / Lizenzerhalt
Die Fortbildung erfolgt im Zweijahresrhythmus.
Erbringt ein IPZV-Trainer nicht die notwendigen Fortbildungsnachweise zur Lizenzver- längerung, ruht die Lizenz.
Innerhalb von vier Jahren nach der letzten im Zweijahresrhythmus nachgewiesenen Trainerfortbildung kann die Lizenz wiedererlangt werden, indem der Trainer die ver- säumten Trainer- und ggf. auch API-Fortbildungen nachholt.
Sind mehr als vier Jahre seit der letzten im Zweijahresrhythmus nachgewiesenen Trainerfortbildung verstrichen, muss der Trainer zur Wiedererlangung der Lizenz
- einem IPZV-Ausbilder während eines mindestens sechstägigen API-Lehrgangs assistieren,
- zwei IPZV-Fortbildungen für Trainer C bei IPZV-Ausbildern besuchen,
- eine API-Fortbildung bei einem IPZV-Ausbilder besuchen.
Die drei Fortbildungen sind nicht miteinander kombinierbar.
Die entsprechenden Nachweise müssen bei der IPZV-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Anmeldung erfolgt über die IPZV Geschäftsstelle online und zusätzlich auf einem Anmeldeformular, dass jedem angemeldeten Teilnehmer zugestellt wird. Erst dann ist eine vollständige Anmeldung gültig.
Die Kosten können der neuen IPZV Gebührenordnung entnommen werden.